AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sportpark-Nord e. K. (Stand 08.04.2019)

1. Vertragsschluss

1.1 Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche auf der Homepage des Sportpark-Nord e. K. (www.sportpark-nord.com) angebotene Verträge mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Mitglieder i. S. d. AGB sind diejenigen Personen, welche über die Homepage einen Nutzungsvertrag zur Nutzung des Sportparks abgeschlossen haben und damit berechtigt sind, die angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.

1.2 Online-Vertragsschluss

Die auf der Homepage angebotenen Leistungen stellen ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages dar. Das Mitglied nimmt dieses Angebot durch das Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ an. Der Nutzungsvertrag kommt damit zustande. Der Sportpark-Nord e. K. speichert die vom Mitglied für den Vertragsschluss zwingend erforderlichen personenbezogenen Daten und sendet dem Mitglied im Anschluss die Vertragsdokumente per E-Mail zu.
Der Sportpark-Nord e. K. kann den Nutzungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen.
Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsschluss gesondert belehrt wird.

2. Nutzung

2.1 Umfang

Durch den Nutzungsvertrag hat das Mitglied gemäß dem Inhalt der Vereinbarung Anspruch auf Nutzung des Sportparks im vertragsgemäßen Umfang innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen hierbei bleiben vorbehalten. Der Sportpark-Nord e. K. behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern und/oder Teilsperrungen wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren. Das Mitglied hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung.

2.2 Hausordnung

Der Sportpark-Nord e. K. ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche und die Nutzung regelnde Hausordnung aufzustellen. Inhalt der Hausordnung ist insbesondere die zulässige und ordnungsgemäße Nutzung der Sportgeräte, der Bodenbeläge (Squash und Badminton) sowie die Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.3 Erteilung von Weisungen

Das Personal des Sportpark-Nord e. K. ist berechtigt, wenn und soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs des Sportparks nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen hat das Mitglied Folge zu leisten.

3. Pflichten des Mitglieds

3.1 Mitteilungspflichten

Das Mitglied ist verpflichtet, dem Sportpark-Nord e. K. eine bei Vertragsschluss funktionierende E-Mailadresse mitzuteilen, damit eine ordnungsgemäße Kommunikation möglich ist. Änderungen bei der E-Mailadresse, Namen, Anschrift, Bankverbindung oder ähnliches, hat das Mitglied dem Sportpark-Nord e. K. unverzüglich mitzuteilen.

3.2 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft

Der Nutzungsvertrag ist nicht auf Dritte übertragbar.

4. Beiträge

4.1 Fälligkeit der Beiträge

Dem Mitglied steht es bei Vertragsschluss frei, die für die Leistung angegebenen Beiträge entweder in einem Jahresgesamtbetrag oder in monatlich wiederkehrenden Beträgen zu entrichten. Hat sich das Mitglied für einen Jahresgesamtbetrag entschieden, wird der gesamte Betrag mit Vertragsschluss fällig. Hat sich das Mitglied für monatlich wiederkehrende Beiträge entschieden, so werden diese Beträge entweder am Monatsersten oder am 15. eines Monats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Beiträge werden mittels Lastschriftverfahren einzogen. Das Mitglied hat hierfür sein Einverständnis zu erteilen.

Das Pfand in Höhe von 5,00 € wird bei Aushändigung der Mitgliederkarte fällig. Nach Rückgabe der Mitgliederkarte bei Vertragsende erhält das Mitglied den Betrag wieder zurück. Die Mitgliederkarte bleibt im Eigentum des Sportpark-Nord e. K. Im Falle eines Verlustes oder der Beschädigung der Mitgliederkarte verfällt der Pfandbetrag.

4.2 SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied verpflichtet sich, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten monatlich wiederkehrenden Beiträge zu entrichten, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird hierfür dem Sportpark-Nord e. K. ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Zudem ist das Mitglied für eine ausreichende Deckung seines Bankkontos zu sorgen.

4.3 Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich der Sportpark-Nord e. K. das Recht vor, dem in Verzug befindlichen Mitglied die Kosten des Verzugs in Rechnung zu stellen, wenn und soweit diese tatsächlich anfallen. Unter die Kosten des Verzugs fallen die gesetzlichen Verzugszinsen, zweckentsprechenden Rechtsverfolgungskosten wie z. B. Gerichts- und Anwaltskosten.

4.4 Kündigungsrecht bei Verzug

Befindet sich das Mitglied bei einer monatlichen Zahlungsweise der Beiträge mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so ist der Sportpark-Nord e. K. berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.

5. Laufzeit Nutzungsvertrag

5.1 Laufzeit

Die Laufzeit beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Sofern das Mitglied nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit das Angebot des Sportpark-Nord e. K. weiter nutzen möchte, ist ein erneuter Vertragsabschluss erforderlich.

5.2 Stilllegung

Eine Stilllegung ist aus wichtigem Grund zulässig. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine zeitweilige Erkrankung oder ein zeitlich begrenzter Wohnortwechsel. Eine Überschreitung von mindestens vier Wochen muss vorliegen. Sämtliche Stilllegungen werden immer nur auf ganze Monate verrechnet. Der wichtige Grund ist entsprechend nachzuweisen.

5.3 Recht zur Kündigung

Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird ausgeschlossen. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

6. Haftung

Die Haftung findet nach den gesetzlichen Bestimmungen statt.

7. Schlussbestimmungen

Der Sportpark-Nord e. K. ist berechtigt, diese AGB mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.